Die Elektro-Kohn GmbH informiert
Die DGUV V3 (früher als E-Check und BGV A3 benannt) ist von den Berufsgenossenschaften sowie den entsprechenden individuellen Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Betriebe gesetzlich vorgeschrieben. Darin wird die Prüfung von unter Spannung stehenden Geräten geregelt. Es wird in ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten und Anlagenteilen unterschieden. Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Regeln und Vorgehensweisen dieser gesetzlichen Vorschrift.
Bei der DGUV V3 Prüfung handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift der Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträger. Hier wird in eine Überprüfung von unter Spannung stehenden, ortsfesten sowie ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen unterschieden. Ziel ist es, für bzw. mit an diesen Betriebsmitteln arbeitenen Menschen die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Der Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Schäden am Menschen, gilt hier die zentrale Aufgabenstellung.
Eine Überprüfung nach DGUV V3 findet nach einem festen Schema statt.
Sie als Betreiber von elektrischen Anlagen, Maschinen oder Betriebsmittel sind für die Durchführung der DGUV V3 verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie als Betreiber Ihres Betriebes für die Sicherstellung aller in Ihrem Unternehmen befindlichen elektrischen Geräte verantwortlich sind.
Insbesondere liegt es in Ihrer Aufgabe, Schaden am Menschen durch Unfälle an elektrischen Anlagenteilen und Betriebsmittel zu verhindern. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, können Zahlungen ganz oder teilweise durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verweigert werden.
Es wird Ihnen so dringend empfohlen, regelmäßig wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen zu veranlassen.
Die Überprüfung kann nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Ein Fachman im vorliegenden Fall, ist eine Elektrofachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. Des weiteren müssen die Prüfer wissen, wie die DGUV V3 Prüfungen abzulaufen haben und müssen mit den gesetzlichen Bestimmungen der Prüfung vertraut sein. Selbstverständlich müssen sie die notwendigen Mess- und Prüfgeräte fehlerfrei verwenden und auslesen können.
In den wenigsten Betrieben sind Fachkräfte mit diesen Vorgaben verfügbar, so dass Sie sich um ein externes Fachunternehmen bemühen müssen.
Die ELEKTRO-KOHN GMBH ist ein solcher Fachbetrieb.
Der Zeitraum und die Wiederkehr der Prüfungen ist nicht exakt geregelt. Es gibt aber von Seiten der Hersteller und Berufsgenossenschaften Vorgaben, die als verbindlich angesehen werden können. Hier gilt für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel (z.B. Steckdosen, Lichtschalter, Deckenbeleuchtung usw.) eine Prüffrist von 4 Jahren, sowie ortsfeste Betriebsmittel in Räumen (z.B. Drehbank, Standbohrmaschine) eine Prüffrist von 1 Jahr.
Für ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel (z.B. Bohrmaschine, Kabeltrommel) ein Richtwert von 6 Monaten bis maximal 1 Jahr. Für Büros und ähnliche Stätten sind es bis zu 2 Jahren. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Prüfhäufigkeit der Gerätenutzung Sorge tragen muss.
Die Prüfung untergliedert sich in 3 Schritte. Zunächst wird das zu prüfende Betriebsmittel per Sicht-Prüfung auf augenscheinliche Defekte untersucht. Hierbei werden bereits im Vorfeld beschädigte Kabel, fehlende Sicherungsvorkehrungen festgestellt. Es folgt nun die Funktionsprüfung, welche sicherstellt, dass die Betriebsmittel im Betrieb die korrekte Arbeitsweise einhalten. Hierbei ist besonders zu beachten, dass ggf. vorhandene Abschalt- und Sicherheitsvorrichtungen korrekt arbeiten. Im 3. letzten Schritt erfolgt die Überprüfung der wichtigen, internen Beurteilung des Betriebsmittels. Mittels modernstem Messgerät kann auf internes Fehlverhalten und Isolationsfehler geprüft werden, die letztlich zu einem Brand führen können.
Jede Prüfung wird mit einem Prüfprotokoll protokolliert, welches Ihnen als Nachweis Ihrer Erbringungspflicht dient. Nur geprüfte Betriebsmittel, welche die Prüfung bestanden haben, erhalten als Nachweis eine Prüfplakette mit Prüfdatum und sind damit zur Nutzung freigegeben.